Mitbestimmung durch Demokratie
Die Mitglieder einer Wohnungsbau-genossenschaft wählen ihre Vertreter in der Vertreterversammlung, die üblicherweise alle fünf Jahre stattfindet. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, der die Genossenschaft leitet.