Häufige Fragen
Hier finden Sie – nach Themen sortiert – häufig gestellte Fragen:
Sie sind kein Mitglied / suchen eine Wohnung in Soest
Wie werde ich Mitglied und was ist eine Mitgliedschaft?
Durch Abschluss einer persönlichen Mitgliedschaft. Die Beitrittserklärung erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Durch den Erwerb eines Geschäftsanteils/mehrerer Geschäftsanteile werden Sie Mitglied bei der Soester Bauverein eG.
Die Mitgliedschaft berechtigt, Leistungen der Genossenschaft, also bspw. die Anmietung einer Wohnung, in Anspruch zu nehmen.
Weitere Rechte und Pflichten eines Mitglieds sind in unserer Satzung zu finden.
Wie hoch ist der Geschäftsanteil und gibt es ein Eintrittsgeld?
Die Höhe jeden Geschäftsanteils beträgt 400,00 EUR, hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld i. H. v. 50,00 EUR.
Ich suche eine Wohnung. Ist eine Wohnungsbewerbung/Wohnungssuche bei der Soester Bauverein eG kostenpflichtig?
Nein. Freie oder freiwerdende Wohnungen stellen wir ins Internet. Auf diese können Sie sich dann kostenlos und unverbindlich bewerben. Wenn wir Ihren Wohnungswunsch erfüllen können, ist lediglich der Erwerb einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erforderlich. Die Höhe des Geschäftsanteils beträgt 400,00 EUR, hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld i. H. v. 50,00 EUR.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und gibt es Wohnungen mit WBS bei der Soester Bauverein eG?
Mit einem Wohnberechtigungsschein sind Sie dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der Mietpreis in einer öffentlich geförderten Mietwohnung ist in der Regel geringer als der einer freifinanzierten Wohnung.
Ein WBS kann bei der Stadt Soest beantragt werden. Die Erteilung durch die Stadt ist abhängig von verschiedenen Kriterien, wie bspw. dem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsangehörigen, dem Familienstatus etc.
Wir haben ein Objekt Am Rüenstert 2 mit 14 Wohneinheiten. Für diese 14 Wohneinheiten benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Sie wohnen bereits als Mitglied bei der Soester Bauverein
Ich bin Mitglied, möchte meine Mitgliedschaft aber gerne übertragen. Ist das möglich?
Wenn Sie nicht mehr Mieter*in unserer Genossenschaft sind, ist es grundsätzlich möglich einen Geschäftsanteil zu übertragen. Über die Übertragung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle zur Besprechung der Vorgehensweise.
Ich habe Interesse an einem Stellplatz oder einer Garage.
Die Nachfrage nach Stellplätzen und Garagen ist häufig größer als das Angebot. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung oder reichen Sie eine kurze formlose Bewerbung per E-Mail oder Post ein.
Sind Haustiere in den Wohnungen der Soester Bauverein eG erlaubt?
Kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt. Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische etc. dürfen ohne Genehmigung gehalten werden.
Lediglich bei Hunden ist vor der Anschaffung eine Erlaubnis einzuholen. Sprechen Sie uns gerne an.
Wir möchten einen eigenen Bodenbelag verlegen. Ist das erlaubt?
Unter Beachtung einiger Voraussetzungen, ist es erlaubt einen eigenen Bodenbelag zu verlegen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Geschäftsstelle um das Vorhaben zu besprechen.
Es gab Änderungen bei meiner Anschrift oder meiner Bankverbindung. Was muss ich tun?
Teilen Sie uns die Änderungen zur Ihrer Person bitte schriftlich mit. Wir werden die Angaben in unserem System entsprechend anpassen.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind bspw. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuern), Kaltwasserversorgung, Müllabfuhr, Gartenpflege etc. In unserem Dauernutzungsvertrag sind ebenfalls Regelungen zu den Betriebskosten getroffen.
Betriebskosten sind demnach Kosten, die dem Eigentümer (also in diesem Fall der Soester Bauverein eG) durch den Besitz des Grundstücks bzw. des Gebäudes fortlaufend entstehen. In § 2 der Betriebskostenverordnung sind die Betriebskosten gesetzlich geregelt.
Wie oft werden Betriebskosten abgerechnet?
Die Abrechnung der Betriebskosten findet einmal im Jahr statt. Der Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich vom 01.01.-31.12. eines Jahres.
Damit die Abrechnungen erstellt werden können, müssen Rechnungen für ein komplettes Jahr vorliegen. Es kann deshalb passieren, dass Sie auch noch fast ein Jahr nach Ihrem Auszug die Abrechnung für Ihre ehemalige Wohnung erhalten. Die Kosten werden selbstverständlich aber nur anteilig für Ihren Nutzungszeitraum berechnet.
Meine Wohnungstür ist zugefallen und ich habe keine Schlüssel mitgenommen.
Wir dürfen und haben keine Schlüssel Ihrer privaten Wohnungstüren in unserer Geschäftsstelle.
Sie müssen sich in diesem Fall bitte an einen Schlüsseldienst wenden. Ein Soester Unternehmen, welches Ihnen hierbei weiterhelfen kann ist bpsw. die Soester Sicherheitszentrale. Die Kosten über die Öffnung der Wohnungseingangstür sind von Ihnen zu tragen.
Mein Schlüssel ist im Schloss abgebrochen. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an die Soester Bauverein eG um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Außerhalb der Erreichbarkeit und an Sonn- und Feiertagen werden Sie sich an einen Schlüsseldienst. Bpsw. kann Ihnen die Soester Sicherheitszentrale aus Soest weiterhelfen. Die Kosten über die erforderlichen Tätigkeiten sind von Ihnen zu tragen.
Wie kann ich eine Reparatur melden?
Während der Erreichbarkeit (Montag bis Donnerstag von 10-15 Uhr und Freitag von 8-11 Uhr) wenden Sie sich bitte an die Soester Bauverein eG.
In dringenden Notfällen (Totalausfall der Heizung, Rohrbruch, Rohrverstopfung, Stromausfall etc.) außerhalb unserer Erreichbarkeit, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Notdienstfirmen, sofern die Arbeiten keinen Aufschub dulden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall am nächsten Arbeitstag über die entstandenen Schäden. In jedem Haus sollte zusätzlich ein Aushang über die Notdienstfirmen vorhanden sein.
Heizung I Sanitär
Firma Hölscher-Ewersmeyer, Telefon 02921-75088
Elektro
Firma Elektro Göstemeyer, Telefon 02921-77088
Wie kann ich meinen Stellplatz oder meine Garage kündigen?
Die Kündigung des Stellplatzes bzw. der Garage muss immer schriftlich und mit Unterschrift versehen erfolgen. Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag geregelt, beträgt in der Regel jedoch 1 Monat zum Monatsende.
Einen Vordruck finden Sie auf im Bereich Downloads. Selbstverständlich liegen die Vordrucke auch in unserer Geschäftsstelle bereit.
Ich habe eine Beschwerde über einen Nachbarn oder eine Nachbarin. Was kann ich tun?
Teilen Sie uns Ihre Beschwerde gerne schriftlich, per E-Mail oder Post, mit. Zusätzlich melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle. Wir werden uns bemühen eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Sie möchten kündigen
Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Die Kündigung der Wohnung muss immer schriftlich und mit Unterschrift versehen erfolgen. Die Kündigungsfrist ist im Dauernutzungsvertrag geregelt, beträgt in der Regel jedoch 3 Monate zum Monatsende.
Einen Vordruck finden Sie auf im Bereich Downloads. Selbstverständlich liegen die Vordrucke auch in unserer Geschäftsstelle bereit.
Ich möchte meinen Geschäftsanteil kündigen. Was ist zu beachten?
Wenn Sie Ihre Wohnung gekündigt haben, ist eine Kündigung des Geschäftsanteils auch möglich. Der Austritt findet zum Ende eines Geschäftsjahres (Kalenderjahres) statt.
Die Kündigung muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich vorliegen. Das bedeutet: Um zum 31.12. eines Jahres aus der Genossenschaft auszuscheiden, muss die Kündigung spätestens am 30.09. vorliegen.
Die Auszahlung des Geschäftsanteils erfolgt im darauffolgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung.
Ist eine Auszahlung des Geschäftsanteils ausnahmenweise früher möglich?
Das ist leider nicht möglich. Eine vorzeitige Auszahlung würde einen Verstoß gegen die Satzung bedeuten. Die Mitgliederversammlung muss erst über die Auszahlung der Geschäftsguthaben beschließen.
Ist Ihre Frage hier nicht aufgeführt, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle. Wir haben für jedes Problem ein offenes Ohr und versuchen, gemeinsam mit Ihnen, eine Lösung zu finden. Wir freuen uns über einen offenen und regen Austausch mit Ihnen.